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| Ehrungsordnung |
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| Merkblatt für die Beantragung von Auszeichnungen |
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| Hinweis: Vordrucke zur Beantragung der Auszeichnungen siehe Service/Vordrucke (Ehrungen/Auszeichnungen) | ||
Ehrungsordnung des Schützenkreises NienburgI. Arten der Ehrung Der Schützenkreis Nienburg ehrt Personen, die sich um das Schützenwesen besonders verdient gemacht haben, mit den dafür geschaffenen Auszeichnungen. Den Geehrten soll damit als äußeres Zeichen für ihren Einsatz um das Schützenwesen im Sport, in der Jugendarbeit, im Spielmannszugwesen oder in der Brauchtumspflege Dank und Anerkennung ausgedrückt werden. Diese Ordnung enthält Ehrungen von Einzelpersonen und Mitgliedsvereinen. Ehrungen durch den Schützenkreis Nienburg 1.) Einzelpersonen können geehrt werden mit der:
a.) Verdienstnadel des Schützenkreises Nr. 1 2.) Mitgliedsvereine können geehrt werden mit dem: a.) Ehrenteller des Schützenkreises
3.) Spezielle Ehrungen a.) Ernennung zum Ehrenmitglied b.) Ernennung zum Ehrenvorsitzenden II. Zuständigkeit und Voraussetzungen 1.) Anträge für Ehrungen sind grundsätzlich nur über den Stammverein zu stellen. 2.) Eine Ehrung mit der Verdienstnadel des Schützenkreises, kann erst erfolgen, wenn im Verein schon eine vereinseigene Ehrung, Belobigung oder Anerkennung ausgesprochen wurde. 3.) Bei Anträgen für Ehrungen nach Ziff. I.) 1.) a.) bis d.) ist zu beachten, dass der zu Ehrende die jeweils vorausgehende Auszeichnung besitzt. Es soll von einer Ehrung zur nächsthöheren Ehrung ein Zeitraum von mindestens drei Jahren dazwischen liegen, für die:
a.) Verdienstnadel des Schützenkreises (Nr. 1) Ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren soll dazwischen liegen, für die: c.) Ehrennadel des Schützenkreises in Silber (Nr. 6) Ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren soll dazwischen liegen, für die: d.) Ehrennadel des Schützenkreises in Gold (Nr. 7) e.) Verleihung der Ehrungen gem. Ziff. I.) 1.) a.) und b.) Für Verdienste auf Vereins- und Kreisebene. Die Entscheidung trifft der 1. Kreisvorsitzende, der 2. Kreisvorsitzende und der Obmann für Ehrungen. Es können auch Nichtmitglieder ausgezeichnet werden. f.) Verleihung der Ehrungen gem. Ziff. I.) 1.) c.) und d.) Für Verdienste auf Kreis- und Landesebene. Ehrungsanträge für die Ehrennadel in Silber und Gold können von den Vereinen nicht gestellt werden. Die Entscheidung trifft nur der Kreisvorstand. Bei Vorliegen besonderer Ausnahmeverhältnisse, kann der 1. Kreisvorsitzende oder sein Vertreter über eine Verleihung selbst entscheiden. 4.) Die Verleihung der Verdienstnadeln zu Ziff. I.) 1.) a.) und b.) soll möglichst im würdigen Rahmen während einer Veranstaltung im antragstellenden Verein erfolgen. 5.) Die Verleihung der Verdienstnadeln zu Ziff. I.) 1.) c.) und d.) soll möglichst im würdigen Rahmen anlässlich des Kreisschützentages erfolgen. 6.) Mitgliedsvereine können mit der nach Ziff. I.) 2.) a.) genannten Auszeichnung geehrt werden. 7.) Für Verdienste in besonderen Funktionen, können nach Ziff. I.) 3.) vom Schützenkreis Nienburg folgende Ehrungen vorgenommen werden. a.) Ernennung zum Ehrenmitglied ( #§ 3 Ziff. 5 der Satzung) Einzelpersonen, die sich im Schießsport, in der Jugendförderung oder im Brauchtum außerordentliche Verdienste erworben haben, können nach Vorschlag durch den Kreisvorstand, vom Gesamtvorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. b.) Ernennung zum Ehrenvorsitzenden ( #§ 3 Ziff. 6 der Satzung) Nach ehrenhaftem Ausscheiden eines amtierenden 1. Kreisvorsitzenden, kann die Delegiertenversammlung ( #§ 11 der Satzung ), nach Vorschlag durch den Gesamtvorstand, diesen zum Ehrenvorsitzenden ernennen, mit Sitz und Stimme im Kreisvorstand. 8.) Aberkennung von Ehrungen Über die Aberkennung von Ehrungen entscheidet der Gesamtvorstand, beim Ehrenvorsitzenden die Delegiertenversammlung, nach Anhörung des Ehrenrates ( #§ 15 der Satzung ). III. Antragsfristen |
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Antragseingang |
Verleihungszeitraum |
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15. November eines Jahres |
01. Februar bis 30. April eines Jahres |
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15. Februar eines Jahres |
01. Mai bis 31. Juli eines Jahres |
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15. Mai eines Jahres |
01. August bis 31. Oktober eines Jahres |
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15. August eines Jahres |
01. November bis 31. Januar eines Jahres |
Ehrungen durch den Niedersächsischen Sportschützenverband1.) Einzelpersonen können geehrt werden mit der:
a.) Silberne Präsidentennadel des NSSV 2.) Mitgliedsvereine können geehrt werden mit der:
a.) Kleine Verdienstplakette in Bronze zum 25 jähr. Vereinsjubiläum
3.) Spezielle Ehrungen
a.) Ernennung zum Oberschießsportleiter Silberne Präsidentennadel
1.) Zuständigkeit
2.) Voraussetzung b.) Verdienstnadel des NSSV in Bronze (Nr. 3)
Voraussetzung c.) Verdienstnadel des NSSV in Silber (Nr. 4)
Voraussetzung d.) Verdienstnadel des NSSV in Gold (Nr. 5)
Voraussetzung Die Verleihung der Verdienstnadeln b.) - d.) soll möglichst im würdigen Rahmen anlässlich eines Kreisschützentages erfolgen. Bei den Anträgen für die Ehrungen nach b.) - d.) ist zu beachten, dass der zu Ehrende die jeweils vorausgehende Auszeichnung besitzt. Ernennung zum Ober- und Hauptschießsportleiter
1.) Voraussetzung
Den Geehrten soll damit Dank und Anerkennung für ihren Einsatz um den
Schießsport im NSSV gesagt werden. Als äußeres Zeichen wird das Ärmelabzeichen - Schießsportleiter mit dem jeweiligen Zusatz Ober- bzw. Hauptschießsportleiter überreicht. Oberschießsportleiter
8 Jahre Landessportleiter, Landesdamenleiterin, Landesjugendleiter,
Kreissportleiter, Kreisdamenleiterin oder Kreisjugendleiter/in.
Hauptschießsportleiter
12 Jahre Landessportleiter, Landesdamenleiterin, Landesjugendleiter, Kreissportleiter, Kreisdamenleiterin oder Kreisjugendleiter/in
2.) Zuständigkeit Die Kreisschützenverbände reichen bis Ende Januar des laufenden Jahres eine Liste mit den Namen der zu Ehrenden dem NSSV ein. Die Höchstzahl der jählichen Ehrungen ergibt sich durch folgenden Mitgliederschlüssel:
Je angefangene 4000 Mitglieder - 1 Oberschießsportleiter Maßgebend für den Verteilerschlüssel ist der Mitgliederstand per 31.12. des Vorjahres. Der NSSV kann neben dem Kreisvorstand Ehrungen vornehmen. Die Entscheidung trifft das Präsidium auf Vorschlag des Landessportausschusses. Die Verleihung erfolgt durch den Kreisschützenverband bzw. den NSSV in einem würdigen Rahmen. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Ehrungen durch den Deutschen Schützenbund
1.) Arten der Ehrung
a.) Allgemeine Ehrungen:
b.) Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft c.) Protektorabzeichen
1. Protektorabzeichen in Silber d.) Ehrennadel des Präsidenten
2. Bedingungen für allgemeine Ehrungen
1. Die Goldene Ehrennadel stellt die erste Stufe der Auszeichnungen dar.
3. Bedingungen für Ehrungen mit dem Protektorabzeichen
1. Protektorabzeichen in Silber
2. Protektorabzeichen in Gold
Voraussetzung Der Verein, der einem Landesverband des Deutschen Schützenbundes angeschlossen ist, kann für einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren für je angefangene 20 Mitglieder, die Untergliederungen der Landesverbände für je 5 angefangene Mitgliedsvereine 1 Abzeichen bei der Geschäftsstelle des Deutschen Schützenbundes beantragen und verleihen. 4. Bedingungen für die Ehrung mit der Ehrennadel des Präsidenten Die Schützinnen und Schützen ( ohne Altersbegrenzung ) müssen insgesamt seit mehr als 10 Jahren aktiv für ihren Verein/Vereine an - Vereinsmeisterschaften - Rundenwettkämpfen (auf allen Ebenen) - Freundschaftswettkämpfen - Vergleichesschießen - Meisterschaften auf Kreis-, Bezirks-, Gau-, Landes- und Bundesebene - internationalen Wettkämpfen und Meisterschaften teilnehmen.
Voraussetzung
- ab 10 Jahre die Ehrennadel in Grün zusammen mit einer persönlichen Urkunde des Präsidenten des Deutschen Schützenbundes. 5. Allgemeine Bemerkungen Der geforderte Ehrungsabstand bedeutet Mindestabstand und begründet keinerlei Anspruch auf eventuelle weitere Ehrungen. Der Antragstellung über eine Ehrung in aufsteigender Linie gemäß Ziffer 1 a) sollte in der Regel nur nacheinander bei Einhaltung der vorgegebenen Reihung der Stufe 1 - 6 erfolgen. Der Landesverband kann jedoch im Falle besonderer Verdienste bei der begründeten Antragstellung die Stufe 1 übergehen. Ehrungsanträge müssen bis zum 31.01. des betreffenden Jahres der Geschäftsstelle des Deutschen Schützenbundes vorliegen. Später eingehende Anträge werden zurückgestellt. Anträge für Ehrungen nach Ziff.1 a.(Allgemeine Ehrungen) kann nur der Kreisverband über den zuständigen Landesverband, an den Deutschen Schützenbund stellen. 6. Zeitlicher Abstand der allgemeinen Ehrungen Verleihung in aufsteigender Linie mit folgendem Abstand: bis einschließlich Ehrenkreuz in Silber: 3 Jahre Medaille am Grünen Band und Ehrenkreuz in Gold: 4 Jahre Besondere Ehrungen Ehrungen mit der „Sportplakette des Bundespräsidenten“ 1. Die „Sportplakette des Bundespräsidenten“ ist als Auszeichnung für Turn-, Sport- und Schützenvereine - oder verbände bestimmt, die sich in langjährigem Wirken besondere Ver-dienste um die Pflege und Entwicklung des Sports erworben haben. 2. Die „Sportplakette des Bundespräsidenten“ wird aus Anlass des 100 jährigen Bestehens eines Turn-, Sport- und Schützenvereins oder –verbandes auf dessen Antrag verliehen. Voraussetzung ist der Nachweis über den Gründungszeitpunkt. 3. Voraussetzung für die Verleihung der Sportplakette ist die Mitgliedschaft im Landessportbund Niedersachsen e.V. 4. Weitere Voraussetzungen sind in den Richtlinien für die Verleihung der „Sportplakette des Bundespräsidenten“ zu finden. Die Richtlinien und der entsprechende Antrag sind auf der Homepage des Schützenkreises Nienburg unter Service – Vordrucke für Ehrungen/Auszeichnungen – zu finden. Alle in dieser Ehrenordnung aufgeführten Funktionen gelten unabhängig von ihrer sprachlichen Formulierung für weibliche und männliche Personen. Die Ehrungsordnung wurde vom Gesamtvorstand am 17.11.2005 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Änderung der Ehrungsordnung wurde vom Gesamtvorstand am 17.11.2011 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
gez. Heinz-Dieter Wolter |
Merkblatt für die Beantragung von Auszeichnungen1. Auszeichnungen für langjährige Mitgliedschaft Bei der Beantragung von Nadeln im Niedersächsischen Sportschützenverband ( Silberne Nadel für 15 jährige Mitgliedschaft ) oder des Deutschen Schützenbundes ( 25 - 40 - 50 - 60 - 70 Jahre ) muß das entsprechende Formblatt E1 / 2005 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft vollständig ausgefüllt werden. Die Verleihung erfolgt durch den Vereinsvorsitzenden anlässlich einer entsprechenden Vereinsveranstaltung. Die Verleihung von Nadeln für 50 - 60 - 70 jährige Mitgliedschaft kann auf Wunsch vom 1.Kreisvorsitzenden oder Vertreter vorgenommen werden. Das Datum der Verleihung ist daher unbedingt mit anzugeben. 2. Ehrungen durch den Schützenkreis Nienburg Bei Anträgen für die Verleihung der Verdienstnadel des Schützenkreises ist das Formblatt 2 / 2005 Verdienstnadel des Schützenkreises vollständig auszufüllen. Es muß unbedingt mit angegeben werden, welche Verdienste sich der/die zu ehrende Person erworben hat. Eine Ehrung kann erst erfolgen, wenn im Verein schon eine vereinseigene Ehrung , Belobigung oder Anerkennung ausgesprochen wurde. Bei Anträgen für die Verleihung der “ Ehrennadel des Schützenkreises in Bronze “ (Nr. 2), in “ Silber “ (Nr. 6) ist das Formblatt E3 / 2005 vollständig auszufüllen. Die „Ehrennadel des Schützenkreises in Silber (Nr.6) und Gold“ (Nr. 7) kann von den Vereinen nicht beantragt werden. Über die Vergabe entscheidet nur der Kreisvorstand nach strengen Vorgaben. Es ist unbedingt mit anzugeben, welche Ehrung schon erfolgt ist, und wann wurde sie ausgesprochen Der Zeitraum zwischen den einzelnen Auszeichnungen für besondere Verdienste beträgt mindestens:
3 Jahre für die
5 Jahre für die
5 Jahre für die Voraussetzung für die Verleihung einer Auszeichnung ist der Besitz der Auszeichnung der nächst niedrigeren Stufe. Anträge für Ehrungen sind grundsätzlich nur über den Stammverein zu stellen. Um Doppelverleihungen zu vermeiden, sind die Vereine gehalten, fortlaufende Listen über die Ausgezeichneten ihres Vereins zu führen. Alle Ehrungen stellen eine Würdigung besonderer Verdienste um das deutsche Schützenwesen dar, wobei die verschiedenen Stufen den Grad der Anerkennung ausdrücken sollen. Es werden die Auszeichnungen grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen verliehen:
1. Verdienstnadel des Schützenkreises Eine Verleihung der Ehrennadel des Schützenkreises in Silber, der Ehrennadel des Schützenkreises in Gold , der Verdienstnadel des Niedersächsischen Sportschützenverbandes in Gold, sowie höhere Auszeichnungen des Deutschen Schützenbundes kann nur vom 1.Kreisvorsitzenden oder Vertreter auf Antrag mindestens eines Mitgliedes des Kreisvorstandes erfolgen. Die Voraussetzungen und Bedingungen für alle Auszeichnungen sind in der Ehrenordnung des Schützenreises Nienburg , des Niedersächsischen Sportschützenverbandes und des Deutschen Schützenbundes genau beschrieben. Die entsprechenden Ehrenordnungen, Stand 2005, sind im Besitz aller Vereine. Antragsfristen |
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Antragseingang |
Verleihungszeitraum |
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15. November eines Jahres |
01. Februar bis 30. April eines Jahres |
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15. Februar eines Jahres |
01. Mai bis 31. Juli eines Jahres |
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15. Mai eines Jahres |
01. August bis 31. Oktober eines Jahres |
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15. August eines Jahres |
01. November bis 31. Januar eines Jahres |
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3. Ehrungen für Mitgliedsvereine des Niedersächsischen Sportschützenverbandes Mitgliedsvereine des Niedersächsischen Sportschützenverbandes können mit der kleinen und großen Verdienstplakette (siehe Ehrenordnung des NSSV) zu den entsprechenden Jubiläen ausgezeichnet werden. Die Verleihung des gestickten Fahnenbandes wird zum 100 jährigen Jubiläum verliehen. Aus organisatorischen Gründen müssen die Jubiläumsvereine bis zum 15. Januar des laufenden Jahres das genaue Datum für die Verleihung und den Ort der Veranstaltung schriftlich dem Schützenkreis Nienburg mitteilen. Anträge zu diesen Ehrungen kann nur der Schützenkreis Nienburg an den Niedersächsischen Sportschützenverband stellen, nicht die Vereine. 4. Anträge für Ehrungen
Anträge für Ehrungen werden von Reiner Gottschlich, Obmann für Ehrungen, bearbeitet. Anschrift:
Reiner Gottschlich
Nienburg, 17.11.2005 |