Hinweis zum Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition
12.03.2026 – http://www.schuetzenkreis-nienburg.de/waffenrecht/ Am 01. Januar 2026 ist die Übergangsfrist bezüglich der Bescheinigungen für den Waffenerwerb bzw. den Fortbestand des Bedürfnisses ausgelaufen. Bisher war es den Kreisschützenverbänden möglich, Bedürfnisbescheinigungen eigenständig...