Virtuelle Mitgliederversammlung und Verschiebung der MV wird erleichtert

Die Durchführung virtueller Mitgliederversammlung (MV) und die Verschiebung der Versammlung werden mit Änderung der Sonderregelungen zur Corona-Pandemie erleichtert.

Der Bundesrat hat die Änderung des „Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (GesRuaCOVBekG) gebilligt (Drucksache 761/20). Die Neuregelung enthält zwei Änderungen zum Vereinsrecht:

  • Virtuelle Mitgliederversammlungen werden rechtlich abgesichert.
  • Die Möglichkeit zur Verschiebung der MV wird gesetzlich klargestellt.

Das Gesetz tritt am 28.02.2021 in Kraft. Diese Übergangsregelung gilt bis Ende 2021.

Weitere Information sind auf vereinsknowhow.de zu finden.