WICHTIGE INFOS: Erfassung der Vereinsbeiträge für LSB und Beantragung der LSB-Zuschüsse für lizenzierte ÜL

Der NSSV und der LSB informieren über ab 2020 geltende neue LSB-Richtlinien bzgl. Bestandserhebung/Mitgliedermeldungen und der Beantragung von ÜL-Zuschüssen.
Die neuen LSB-Richtlinien müssten den LSB-Schützenvereinen über ihre Sportbünde wohl schon mitgeteilt worden sein, aber speziell für Einsparten-Schützenvereine sind zwei Punkte besonders zu beachten.
Bei Nichtbeachtung der neuen LSB-Richtlinien kann es sein, dass keine LSB-Zuschüsse wie z.B. für lizenzierte ÜL ausgezahlt werden.

Weiteres ist dem anh. Infoschreiben zu entnehmen.