DSB News 27-2021 – Neues vom Waffenrecht

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Waffenrecht: Liste B vom BVA für 2019 und 2020 genehmigt

10.06.2021 16:00 –

Das Bundesverwaltungsamt hat mit Bescheid vom 22.04.2021 (Eingang in der Bundesgeschäftsstelle am 25.05.2021) die Liste B genehmigt. Damit wurden die beiden Anträge von 2019 und 2020 abgearbeitet. 

In der Liste B werden alle waffenrechtlich relevanten Wettbewerbe der Landesverbände zusammengefasst, die von der Bundessportordnung abweichen. Änderungen hierzu können von den Landesverbänden bis Mitte Oktober 2021 in der Bundesgeschäftsstelle eingereicht werden.  

Die Liste B gilt jeweils nur für den Landesverband, in dem der Wettbewerb beantragt wurde. Aus diesem Grunde sind die einzelnen Landesverbandslisten auch nur über die Internetseite der Landesverbände einzusehen

Waffenrecht: Neuer Gesetzentwurf zunächst vom Tisch

07.06.2021 16:47

Am 10. Mai hatte die Bundesregierung kurzfristig und völlig überraschend einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ vorgelegt, diesen nun aber – zumindest für diese Legislaturperiode – zurückgezogen.

Der Gesetzentwurf hätte eine weitere erhebliche Waffenrechtsverschärfung bedeutet und war dementsprechend deutlich vom Deutschen Schützenbund kritisiert worden. Nach dem Referenten-, dem Kabinettsentwurf, der Stellungnahmen der zuständigen Bundesratsausschüsse und zuletzt auch des Bundesrats selbst waren wir bereits vor einigen Tagen von gut unterrichteten Quellen in Berlin informiert worden, dass auch aufgrund des Drucks des DSB und weiterer Interessenverbände nach intensiver Diskussion innerhalb der Regierungsfraktionen vereinbart wurde, den Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode nicht weiter voranzutreiben.
 
Inhaltliche Kernpunkte des Entwurfs, die von den verschiedenen Institutionen im Gesetzgebunsverfahren zum Teil sehr unterschiedlich bewertet wurden und die teilweise sogar grundrechtsrelevant sind, waren sicherlich die verpflichtende Regelabfrage der Waffenbehörde an die Gesundheitsämter und die damit einhergehende Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, die Nachberichtspflicht sowie die Mitteilungspflichten anderer Behörden. Die Stellungnahmen und Pressemeldungen des DSB finden Sie über die Links unten.
 
Der für die vom Bundeskabinett zur Rechtfertigung herangezogene Fall Hanau zeigt gerade, dass nicht ein Mangel an Informationen das Problem war, sondern die fehlende Verarbeitung lange bekannter Informationen über psychische Auffälligkeiten und Straftaten des späteren Täters. Dennoch sollte mit dem Gesetzesentwurf ein neues Waffengesetz, das nicht einen einzigen Kriminellen oder Extremisten abgehalten hätte, dafür aber Hunderttausende gesetzestreuer Sportschützinnen und Sportschützen diskriminiert und ihnen fundamentale Grundrechte entzogen hätte, im „Hauruck-Verfahren“ durch die gesetzgebenden Gremien gepeitscht werden. Dass dies nun mit vereinten Kräften, mit vielen Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen in Berlin verhindert werden konnte, ist sicherlich erfreulich. Nichtsdestotrotz werden wir die Entwicklungen im Bereich des Waffenrechts weiterhin sehr aufmerksam verfolgen und uns auf den verschiedenen politischen Ebenen mit Nachdruck für die Interessen unserer Mitglieder einsetzen.