Mitgliedermeldungen David21+mv zum Jahreswechsel 2020/2021

Alle Vereine müssen Mitgliederabmeldungen bis zum 31.12. erledigt haben. Entweder in David21+mv oder per Mitgliedermeldung an
mailto: walbers@ksv-nienburg.de.
Danach ist nur noch in Ausnahmefällen (z.B. Sterbefall) für wenige Tage bis max. zum 10.01.2021 eine rückwirkende Abmeldung möglich.
Mitgliederanmeldungen oder Datenänderungen können jederzeit vorgenommen werden.

Alle Vereine mit LSB-Mitgliedschaft müssen zudem nachstehende Regeln beachten:

  1. Sportvereine – Mehrspartenvereine mit angeschlossener Schießsparte (Schießsport-/Bogensport-Abteilungen):
    Hier wird die Mitgliedermeldung an den LSB durch den Gesamtverein durchgeführt. Dies macht er im LSB-Intranet für alle seine Abteilungen, somit auch für seine Schießsport- oder Bogensport-Abteilung. Wir verweisen dabei auf das LSB-Schreiben, das über die jeweiligen Sportbünde an alle LSB-Vereine versandt wird.
    Die Schießsport- oder Bogensport-Abteilung hat nur sicherzustellen, dass sein Gesamtverein die gleichen Mitgliedszahlen nennt, so wie sie auch in der Mitgliederverwaltung (DAVID21 MV) hinterlegt sind. Hier darf es keine Abweichung geben!!!
  2. Schützenvereine – Schießsport-/Bogensportvereine (sog. Einspartenvereine):
    Hier wird die Mitgliedermeldung an den LSB durch die NSSV-Geschäftsstelle durchgeführt.
    Die bereits in der Mitgliederverwaltung (DAVID21 MV) hinterlegten Mitgliedszahlen werden Anfang Januar 1:1 an den LSB übertragen (Export DAVID21 MV, anschließend Import LSB-Intranet).
    Dabei haben die Einspartenvereine zu beachten, dass die Bestandserhebung im LSB-Intranet NICHT geöffnet wird.
    Wenn die Bestandserhebung im LSB-Intranet geöffnet wurde, ist der oben beschriebene automatisierte Import der Mitgliedszahlen nicht mehr möglich bzw. wird überschrieben. In diesem Fall muss der Verein die Meldung selbstständig über das LSB-Intranet erstellen.

Da auch Stammdaten übernommen werden, ist in der Mitgliederverwaltung (DAVID21 MV) vorab zu überprüfen, ob für alle ausgeschiedenen Funktionsträger auch ein Datum (…Funktion bis <Jahr>…) für das Ausscheiden aus seiner Funktion gesetzt ist. Andernfalls sind alte und neue Funktionsträger im LSB-Intranet gleichzeitig als aktiv gesetzt.
Das wird i.d.R. durch den Kreis-Mitgliederverwalter nach erfolgter Vorstandsmeldung erledigt, es sei denn der Vereins-Mitgliederverwalter hat hier selbstständig Änderungen vorgenommen.
Alle Vereine sind grundsätzlich verpflichtet, die Stammdaten wie Vorstand, Postanschrift etc. im LSB-Intranet ganzjährig aktuell zu halten.