Wird Musikuntericht in Kürze wieder möglich?

Eine Nachfrage beim Ordnungsamt wurde wie folgt beantwortet:

Wenn die 7-Tage-Inzidenz nach Maßgabe der Zahlen des Robert-Koch-Instituts am morgigen Samstag (15.05.2021) unter dem Wert von 100 liegt, treten die Maßnahmen nach der Bundesnotbremse am Montag, den 17.05.2021 außer Kraft. Der Landkreis gilt dann nicht mehr als Hochinzidenzkommune, so dass die Regelungen der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung gelten.

In § 14a  der Corona-VO ist folgendes geregelt:

Abs. 3:

Für Bläserensembles und Bläserorchester sowie Chöre ist nur ein Instrumental- und Vokalunterricht im Einzelunterricht oder im Kleingruppenunterricht mit nicht mehr als vier Personen zulässig; die Einschränkungen nach Halbsatz 1 gelten nicht, soweit der Unterricht unter freiem Himmelstattfindet.

Abs. 4:

1. In den Fällen der Absätze 1 bis 4 sollen die Lerngruppen in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben.
2. Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen hat jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung in von der Einrichtung besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Einhaltung des Abstandsgebots nach § 2 Abs. 2 Satz 1 nicht gewährleistet werden kann.
3. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Unterrichts- und Arbeitsräumen während des Unterrichts.
4. Hinsichtlich möglicher Fahrten ist § 13 Abs. 1 Sätze 7 und 8 entsprechend anzuwenden.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Katrin Rothaupt

(E-Mail Ordnungsamt Nienburg vom 14.05.2021 zur Niedersächsischen Corona-Verordnung – gültig ab Montag, dem 10.05.2021)

Viele Grüße
Ina Müller (Kreismusikleiterin)